Kostenrückerstattung
Als freiberuflicher Heilmasseur bin ich berechtigt nach Verordnung zu behandeln, was von den Krankenkassen bezuschusst wird.
Wichtig: Es muss umbedingt Heilmassage oder Lymphdrainage auf der Verordnung stehen.
Zum Ablauf:
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Vor Therapiebeginn: Verordnung für Heilmassage beim Hausarzt bzw. Facharzt einholen.
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Chefärztlich bei der gesetzlichen Krankenkasse bewilligen lassen (SVS).
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ÖGK, BVAEB bis auf weiteres keine Bewilligung notwendig
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Die Behandlungen in Anspruch nehmen und bezahlen.
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Meine Rechnung mit der Zahlungsbestätigung und dem Antrag auf Kostenrückerstattung bei Ihrem Krankenversicherer einreichen und Zuschuss erhalten.
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Viele Zusatz- bzw. Privatversicherungen erstatten die Differenz. (Genaue Infos erhalten Sie bei Ihrem Versicherer)
Zuschüsse für Heilmassagen 2024 aufgelistet nach Kassen
Verordnete Heilmassagen sind steuerlich absetzbar.
Selbständige, Neue Selbstständige & Freiberufler, Bauern und Angehörige der SVS können den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen. Antrag stellen:
Pro Jahr mind. € 150.- in Massagen investieren und €100.- von der SVS erstattet bekommen.