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Kostenrückerstattung

Als freiberuflicher Heilmasseur bin ich berechtigt nach Verordnung zu behandeln, was von den Krankenkassen bezuschusst wird.

Wichtig: Es muss umbedingt Heilmassage oder Lymphdrainage auf der Verordnung stehen.

Zum Ablauf:

  • Vor Therapiebeginn: Verordnung für Heilmassage beim Hausarzt bzw. Facharzt einholen.

  • Chefärztlich bei der gesetzlichen Krankenkasse bewilligen lassen (SVS).

  • ÖGK, BVAEB bis auf weiteres keine Bewilligung notwendig

  • Die Behandlungen in Anspruch nehmen und bezahlen.

  • Meine Rechnung mit der Zahlungsbestätigung und dem Antrag auf Kostenrückerstattung bei Ihrem Krankenversicherer einreichen und Zuschuss erhalten. 

  • Viele Zusatz- bzw. Privatversicherungen erstatten die Differenz. (Genaue Infos erhalten Sie bei Ihrem Versicherer)
     

Zuschüsse für Heilmassagen 2024 aufgelistet nach Kassen

Verordnete Heilmassagen sind steuerlich absetzbar. 

Selbständige, Neue Selbstständige & Freiberufler, Bauern und Angehörige  der SVS können den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen.  Antrag stellen:

Pro Jahr mind. € 150.- in Massagen investieren und  €100.-  von der SVS erstattet bekommen.

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